NBS Rhein/Main - Rhein/Neckar Projekt-Nr.:
VB14 (DB18)
Umweltrisikoeinschätzung (URE)

Ergebnisübersicht
URE-Einstufung URE-Einstufung
Begründung
Risikobilanz für den Suchraum:
(1) Umweltrisiko
Der Untersuchungsraum weist
- auf 22,0% der Fläche ein sehr hohes Umweltrisiko auf,
- auf 25,0% der Fläche ein hohes Umweltrisiko auf.
(2) UZV-Raum: erhebliche Betroffenheit
(3) Siedlungsbereiche sind zu 20,0% betroffen
bewertungsrelevant nicht bewertungsrelevant
Umweltrisikobilanz
Begründung FFH-Verträglichkeitseinschätzung / Natura 2000:
Erhebliche Beinträchtigung unvermeidbar
vierzehn FFH-Gebiete, fünf Europäische Vogelschutzgebiete, ein IBA-Gebiet Erhebliche Beinträchtigung nicht ausgeschlossen
Erhebliche Beinträchtigung ausgeschlossen
Zusätzliche bewertungsrelevante Sachverhalte:
(1) Barrierewirkung (sehr hoher / hoher RW, auch kombiniert mit Siedlung)
(2) Großräumige Wirkung (großflächiger Schutzgebiete)
(3) Konfliktarmer Korridor vorhanden
(4) Vorbelastung / Bündelungsmöglichkeit

durchgängig an A 67, A 5 und A 6
(5) Zusammenwirken von BVWP-Projekten

Alternative zu DB 18a (IV)
(6) Sonstiges

durch Bündelungs- und Lärmschutzmaßnahmen können die Umweltrisiken minimiert werden
Die zusätzlichen Sachverhalte sind herangezogen worden zur
Herabstufung des Umweltrisikos Heraufstufung des Umweltrisikos
Vorschläge für Maßnahmen aufgrund URE aus der Sicht des Gutachters:
durchgängige Bündelung mit A 5 (N Griesheim), A 67 (Griesheim – Schwetzingen) und A 6 (N Mannheim)
keine Verschlechterung der Lärmimmissionssituation für die betroffenen Ortslagen
Vorschläge für Maßgaben aufgrund FFH-Verträglichkeitseinschätzung aus der Sicht des Gutachters:
Einstellung in den Bedarfsplan nach Prüfung und Feststellung der zwingenden Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses und Prüfung und Ausschluss der zumutbaren Varianten und Alternativen (einschließlich Ausbau vorhandener Strecken) des Projektes, die mit dem Zweck des Bedarfsplans / der BVWP vereinbar sind.
FFH-Verträglichkeitsprüfung und Entwicklung einer FFH-verträglichen Ausgestaltung
Enge Bündelung an die Autobahnen im Bereich von Natura 2000-Gebieten (insbesondere nördlich Mannheim / Verzweigung nach Mannheim) bei gleichzeitiger Verringerung der bestehenden autobahnbedingten Lärmwirkungen.
Hinweise für die weitere Planung aus der Sicht des Gutachters:
Möglichkeiten der Risikominderung in Konfliktschwerpunkten denkbar (Brücken)

Detaillierte Ergebnisse der Umweltrisikoeinschätzung
Darstellung des Untersuchungsraumes
Ergebnis der Einzelfallprüfung