ABS/NBS Hamburg/Bremen - Hannover (Y - Trasse) |
Projekt-Nr.: |
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VB04 (DB03) |
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Umweltrisikoeinschätzung (URE) |
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URE-Einstufung |
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Risikobilanz für den Suchraum: |
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Der Untersuchungsraum weist |
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- auf 20,0% der Fläche ein sehr hohes Umweltrisiko auf, |
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- auf 37,0% der Fläche ein hohes Umweltrisiko auf. |
(2) |
UZV-Raum: erhebliche Betroffenheit |
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Die unvermeidbare Entwertung von UZV-Räumen (zentrale Zerschneidung) auf einer Länge von ca. 25 km |
(3) |
Siedlungsbereiche sind zu 8,0% betroffen |
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bewertungsrelevant |
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nicht bewertungsrelevant |
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Begründung FFH-Verträglichkeitseinschätzung / Natura 2000: |
1 FFH-Gebiet |
Erhebliche Beinträchtigung unvermeidbar |
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3 FFH-Gebiete, 1 IBA, 1 EU-Vogelschutzgebiet |
Erhebliche Beinträchtigung nicht ausgeschlossen |
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Erhebliche Beinträchtigung ausgeschlossen |
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Zusätzliche bewertungsrelevante Sachverhalte: |
(1) Barrierewirkung (sehr hoher / hoher RW, auch kombiniert mit Siedlung) |
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(2) Großräumige Wirkung (großflächiger Schutzgebiete) |
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(3) Konfliktarmer Korridor vorhanden |
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(4) Vorbelastung / Bündelungsmöglichkeit |
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(5) Zusammenwirken von BVWP-Projekten |
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(6) Sonstiges |
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Die Bündelungsmöglichkeiten mit der A 7 südlich der Allerniederung bieten vor dem Hintergrund der ansonsten sehr hohen Umweltrisiken (u.A. Betroffenheit von Natura-2000 und Siedlungsflächen) keinen ausreichenden Anlaß zur Herabstufung des Vorhabens in eine niedrigere Risikostufe. |
Die zusätzlichen Sachverhalte sind herangezogen worden zur |
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Herabstufung des Umweltrisikos |
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Heraufstufung des Umweltrisikos |
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Vorschläge für Maßnahmen aufgrund URE aus der Sicht des Gutachters: |
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Vorschläge für Maßgaben aufgrund FFH-Verträglichkeitseinschätzung aus der Sicht des Gutachters: |
| Einstellung in den Bedarfsplan nach Prüfung und Feststellung der zwingenden Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses und Prüfung und Ausschluss der zumutbaren, über Varianten und technische Lösungen hinausgehenden Alternativen des Projektes, die mit dem Zweck des Bedarfsplans / der BVWP vereinbar sind |
| FFH – Verträglichkeitsprüfung und Entwicklung einer FFH-verträglichen Ausgestaltung |
| Einstellung in den Bedarfsplan nach Einsichtnahme und Würdigung der landesplanerischen Entscheidung des Raumordnungsverfahrens (Einzelfallbeurteilung im Nachgang zur URE) |
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Hinweise für die weitere Planung aus der Sicht des Gutachters: |
| Im Bereich von Fließgewässerquerungen auch außerhalb von Natura-2000-Gebieten sind Möglichkeiten der Risikominderung durch Gestaltung der Querungsbauwerke in Konfliktschwerpunkten auszuschöpfen |
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Detaillierte Ergebnisse der Umweltrisikoeinschätzung |
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Darstellung des Untersuchungsraumes |
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Ergebnis der Einzelfallprüfung |
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